# NanoPURE: fachliche und rechtliche Grundlage

Stand: 17.10.2026. Arbeitsgrundlage für die Verfahrensmarke NanoPURE (Linsenchirurgie mit dem NanoLaser CETUS, A.R.C. Laser GmbH, Nürnberg). Nur Recherche, keine Rechtsberatung. Jede Zahl trägt ihre Quelle. Was nicht belegt ist, steht als "nicht belegt".

Ausgangsmaterial: Konzeptdeck `docs/Konzept-Anwendertreffen-2026.pdf` (17 Seiten), bestehende CETUS-Inhalte aus der Glaukom-Microsite und dem Messe-Kiosk, Herstellerseiten (arclaser.com, nanolaser.de, intern.arclaser.com), PubMed, ESCRS-Abstracts, Healio, EyeWorld, CRST Europe, Ophthalmology Times, TMview, DENIC und weitere Registries.

Wichtiger Vorbehalt zur Bedienungsanleitung: Die intern abgelegten Dateien der Bedienungsanleitung Rev. 2 (deutsch und englisch) sind einseitige Platzhalter ohne Inhalt. Zweckbestimmung, Technische Daten und Kompatibilitätsangaben konnten daraus nicht entnommen werden. Alle technischen Angaben unten stammen aus öffentlichen Herstellerunterlagen und Fachbeiträgen und sind vor dem Piloten gegen die echte Bedienungsanleitung (Rev. 2) zu prüfen. Die englische Anleitung ist laut Produktseite unter hub.arclaser.cloud hinterlegt (Quelle: https://arclaser.com/laser-technology-products/cetus-nanolaser).

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## 1. Das Verfahren in drei Tiefen

### 1a. Für Patienten

Beim Grauen Star ist die natürliche Augenlinse getrübt. Sie wird in einer kurzen Operation entfernt und durch eine Kunstlinse ersetzt. Üblicherweise wird die Linse dafür mit einer Ultraschallnadel zerkleinert und abgesaugt. Beim NanoLaser-Verfahren übernimmt stattdessen ein Laser die Zerkleinerung: Sehr kurze Lichtpulse werden im Inneren einer feinen Sonde in eine kleine Druckwelle umgewandelt, die die Linse Stück für Stück auflöst. Das Linsenmaterial wird dann wie gewohnt abgesaugt. Die Sonde wird nur einmal verwendet. Alle anderen Schritte der Operation, die Kunstlinse und die Nachsorge bleiben gleich. Ob das Verfahren für ein Auge geeignet ist, entscheidet die Augenärztin oder der Augenarzt; bei sehr harten Linsenkernen dauert der Eingriff länger oder es wird auf Ultraschall gewechselt (Quelle für Dauer und Härtegrenze: Zbiba et al. 2023, Sauder et al. 2024, Hamroush und Ilango 2019, siehe Abschnitt 2).

### 1b. Für Fachkreise

Der CETUS ist ein gütegeschalteter Nd:YAG-Laser (1064 nm), der Pulse im Nanosekundenbereich über eine Quarzfaser in ein Einmal-Handstück leitet. An der Sondenspitze trifft der Puls auf ein um 45 Grad angestelltes Titan-Target; dort entsteht ein optischer Durchbruch mit Plasmabildung, die resultierende Stoßwelle tritt kegelförmig aus der seitlichen Öffnung der Spitze aus und fragmentiert den Kern (Photofragmentation, historisch "Dodick-Photolyse"). Es tritt kein Laserlicht ins Auge aus; die Energie wird vollständig im Target absorbiert. Die Fragmente werden über die Aspirationsöffnung derselben Spitze mit der Fluidik des vorhandenen Phakogeräts abgesaugt. Der Laser wird über den pneumatischen Vitrektomie-Anschluss des Phakogeräts getriggert (ein Luftpuls löst einen Laserpuls aus), gesteuert über das Fußpedal des Phakogeräts; ein eigenes Pedal ist nicht nötig. Das Handstück ist komplett Einmalprodukt, Hülsen für 2,2 und 2,6 mm Schnitte werden genannt, der Hersteller empfiehlt 2,4 bis 2,5 mm. Der eingetragene Energieeintrag liegt in den Vergleichsstudien bei 1,2 bis 2,2 J je Eingriff gegenüber 38 bis 245 J bei Ultraschall (die Joule-Angaben der Phakogeräte sind geräteabhängig und nicht direkt vergleichbar). Die effektive Fragmentationszeit ist länger als die Phakozeit (138,7 s gegen 59,7 s in der Stuttgarter RCT), der Spülmittelverbrauch höher. Harte Kerne (LOCS III NO4 und höher) sind möglich, aber langsamer; in der tunesischen Kohorte wurden sie aus der Lasergruppe ausgeschlossen.

Quellen: Sauder et al. 2024 (EC Ophthalmology 15.6, Methodenteil), Zbiba et al. 2023 (Front Med, DOI 10.3389/fmed.2023.1097404), arclaser.com Produkt- und Ärzteseite, CRST Europe Februar 2016 (Mastropasqua, Mattei, Toto), CRST Europe Juni 2018 (Sauder), ExpertGuide CETUS NanoLaser EN, S. 8 und 21.

### 1c. Technische Daten

Fundstelle "BA" (Bedienungsanleitung) konnte nicht angegeben werden, siehe Vorbehalt oben. Angegeben ist jeweils die nächstbeste Herstellerquelle.

| Parameter | Wert | Quelle | Status |
|---|---|---|---|
| Lasertyp | gütegeschalteter Nd:YAG | arclaser.com Produktseite; Sauder 2024 | belegt (Hersteller) |
| Wellenlänge | 1064 nm | arclaser.com Produktseite; ExpertGuide S. 21 | belegt (Hersteller) |
| Betriebsart | gepulst | arclaser.com Produktseite | belegt (Hersteller) |
| Pulsenergie | 3 bis 10 mJ, max. 10 mJ | arclaser.com Produktseite; ExpertGuide S. 21 | belegt (Hersteller). In der Stuttgarter RCT wurden 5,5 mJ je Puls verwendet (Sauder 2024). |
| Pulsdauer | 5 ns | arclaser.com Produktseite; ExpertGuide S. 21 | belegt (Hersteller). Abweichend: nanolaser.de nennt 4 ns, Zbiba 2023 nennt 4 bis 5 ns, Sauder 2024 nennt 7 ns. In der BA klären. |
| Repetitionsrate | variabel bis 10 Hz | arclaser.com Produktseite; Sauder 2024 | Widerspruch: ExpertGuide S. 21 nennt "up to 25 Hz". In der BA klären. |
| Laserklasse | Klasse 1 (keine Schutzbrille nötig) | arclaser.com Produktseite | belegt (Hersteller), in BA bestätigen |
| Faser | 320 µm Quarzfaser | Sauder 2024 | Einzelquelle |
| Target | Titanplatte, 45 Grad in der Spitzenöffnung | Sauder 2024; Healio 2019 | belegt |
| Handstück | Einmalprodukt, Gewicht etwa 30 g | arclaser.com; CRST Europe 06/2018 | Gewicht Einzelquelle |
| Hülsen / Schnittbreite | 2,2 und 2,6 mm Hülsen; Hersteller empfiehlt 2,4 bis 2,5 mm | CRST Europe 02/2016; arclaser.com Ärzteseite | belegt (Hersteller) |
| Anschluss an Phakogerät | Triggerschlauch am pneumatischen Vitrektomie-Port, Fluidik über Standardschläuche, Steuerung über Fußpedal des Phakogeräts | arclaser.com Produkt- und Ärzteseite; ExpertGuide S. 8 | belegt (Hersteller) |
| Kompatibilitätsliste (Gerätenamen) | nicht veröffentlicht; Hersteller: "alle gängigen Ultraschallgeräte mit pneumatischem Vitrektomie-Port". In Studien genutzt: Alcon Centurion (Sauder 2023), Ruck Pentasys 2 (Sauder 2024), Bausch + Lomb Stellaris PC (Zbiba 2023, dort für die US-Gruppe) | ESCRS 2023 FP01.06; Sauder 2024; Zbiba 2023 | offen, Liste von A.R.C. anfordern |
| Display | 7-Zoll-Touchscreen | arclaser.com Produktseite | belegt (Hersteller) |
| Stromversorgung | 110 bis 240 VAC, 650 VA, 50 bis 60 Hz | arclaser.com Produktseite | belegt (Hersteller) |
| Maße (B/H/T) | 478 x 135 x 421 mm | arclaser.com; ExpertGuide S. 21 | belegt (Hersteller) |
| Gewicht Gerät | 12 kg | arclaser.com; ExpertGuide S. 21 | belegt (Hersteller) |
| Kühlung | Luft, intern | ExpertGuide S. 21 | belegt (Hersteller) |
| Wartung | Sicherheitsprüfung alle 24 Monate, kein Wartungsvertrag | arclaser.com Ärzteseite | Herstellerangabe |
| Zweckbestimmung (CE) | nicht belegt. Produktseite nennt keine Indikationsliste. Broschüre 07/2025 nennt "Cataract Surgery" und "Refractive Lens Exchange". Ob der refraktive Linsentausch Teil der zertifizierten Zweckbestimmung ist, muss aus BA und Konformitätserklärung hervorgehen. | Broschüre EN_Cetus_NanoLaser 07/2025; arclaser.com | offen |
| Regulatorischer Status | Broschüre 07/2025 nennt EN ISO 13485:2012 und 93/42/EWG (MDD). MDR-Status nicht belegt. Sauder 2024 schreibt "510K approval"; die US-Seite arclaser.com nennt FDA-Freigaben nur für TruBlue Wolf 445 und FOX 980. | Broschüre; Sauder 2024; arclaser.com | offen, widersprüchlich |
| NanoLight | RGB-Beleuchtung im Handstück, nachrüstbar | Broschüre 07/2025; arclaser.com Ärzteseite | Herstellerangabe |

Quellen-URLs: https://arclaser.com/laser-technology-products/cetus-nanolaser ; https://www.arclaser.com/portfolio/ophthalmology/cataract/information-for-medical-professionals-formular/information-for-physicians-landing ; https://intern.arclaser.com/fileadmin/user_upload/EN_Cetus_NanoLaser-A4-4S_07-2025_rev-3-2_PRINT.pdf ; https://intern.arclaser.com/fileadmin/arc-laser/intern/Ophtha/Laser_Ophthalmology/CETUS_NanoLaser/Brochures/ExpertGuide_-_CETUS_NanoLaser_EN.pdf

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## 2. Studienlage

Alle auffindbaren Studien und Fachbeiträge, sortiert nach Belegstärke. ECL = Endothelzellverlust, ECD = Endothelzelldichte (Zellen/mm²), US = Ultraschall-Phakoemulsifikation, NL = Nanolaser.

| Autor | Jahr | Journal / Kongress | Design | n | Kernzahl | Belegstärke | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sauder G, Ruf E, Bunz AK, Hierling D, Moedl S (Stuttgart) | 2024 | EC Ophthalmology 15.6, S. 1 bis 8 | prospektiv, randomisiert, doppelt maskiert, ein Operateur, Studienzeitraum 03/2014 bis 03/2015 | 68 Augen von 35 Patienten (34 je Gruppe) | ECL nach 84 Tagen 3,48 % ± 10,15 (NL) gegen 7,25 % ± 15,13 (US), Unterschied **nicht signifikant**; Energie 1,2 J gegen 38,5 J (p < 0,001); EPT 138,7 s gegen 59,7 s (p < 0,001); Fluidik 54,9 ml gegen 33,1 ml (p = 0,015); Visus und Hornhautdicke ohne Unterschied; keine Komplikationen | randomisiert, aber nur 84 Tage Nachbeobachtung; Journal (Cronicon) nicht in PubMed gelistet; Primärendpunkt verfehlt, Abstract formuliert das Ergebnis trotzdem als Vorteil | https://ecronicon.net/assets/ecop/pdf/ECOP-15-01065.pdf |
| Zbiba W, Kharrat M, Sayadi S et al. (Nabeul, Tunesien) | 2023 | Frontiers in Medicine, DOI 10.3389/fmed.2023.1097404; NCT05886283 | prospektiv, Blockrandomisierung, ein Operateur, 24 Monate | 40 Augen US, 34 Augen NL (3 Konversionen ausgeschlossen, 15 Patienten mit beiden Augen) | ECD 2616 auf 2088 (US, etwa 20,2 %) gegen 2612 auf 2276 (NL, 12,7 %) nach 24 Monaten, p < 0,01; Energie 245 J gegen 2,16 J; OP-Zeit 10,1 min gegen 12,0 min (p = 0,001); Ödem Tag 1 72,5 % gegen 52,9 %; 1 Kapselruptur in der NL-Gruppe; NO4 aus NL-Gruppe ausgeschlossen (Dauer, zweite Sonde, Kosten) | randomisiert, aber unmaskiert, Augen statt Patienten als Einheit, keine Interessenkonflikte erklärt | https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmed.2023.1097404/full |
| Sauder G | 2019 | ASCRS 2019 San Diego, berichtet von Healio 24.05.2019 | randomisiert, prospektiv | 72 Patienten | ECL nach 1 Jahr 2,1 % (NL) gegen 7,2 % (US); schnellere Visuserholung in der ersten Stunde; Pachymetrie Tag 1 nicht signifikant; keine Komplikationen in der NL-Gruppe, 1 CMÖ in der Kontrollgruppe | Kongressbericht ohne p-Werte, absolute Zellzahlen und Methodik; kein Peer Review; Sauder ohne Disclosure | https://www.healio.com/news/ophthalmology/20190614/photofragmentation-technique-minimizes-endothelial-cell-loss |
| Sauder G | 2016 | ESCRS 2016, berichtet von EyeWorld 12/2016 | randomisiert, prospektiv | 76 Patienten | ECL nach 1 Jahr 2,7 % (NL) gegen 7 % (US); nach 3 Monaten kein signifikanter Unterschied | Kongressbericht; Patientenzahl weicht von 2019 (72) und 2024 (68 Augen) ab, vermutlich dieselbe Stuttgarter Serie in verschiedenen Auswertungsständen; Seite nur als Bild abrufbar, Zahlen aus Suchtreffer | https://digital.eyeworld.org/i/753216/57 |
| Sauder G | 2020 | ESCRS 2020 Amsterdam, Free Paper | randomisiert | 150 Patienten | Handstück 4. Generation (20 % größere Öffnung): beste Aspiration und Haltekraft aller NL-Handstücke; Zeit und Fluidik "näherten sich der Phako, erreichten sie nicht" | Abstract nur noch über Suchtreffer greifbar (Legacy-Seite leitet um); keine ECL-Zahl auffindbar | https://legacy.escrs.org/amsterdam2020/programme/free-papers-details.asp?id=36601 |
| Sauder G | 2023 | ESCRS 2023 Wien, FP01.06, DOI 10.82333/hnc4-mz40 | retrospektiv, je erste 34 Patienten pro Handstückversion, Phako-Kontrolle (Alcon Centurion), ein Operateur | 4 x 34 NL + 34 US (170) | Energie 4. Handstück etwa 1/12 der Phako; ECL der letzten Version etwa 1/3 der Phako (keine Absolutwerte); letzte zwei Versionen ohne Mehrbedarf an Fluidik und Zeit; Visus 0,2 logMAR oder besser am OP-Tag 83,1 % (NL gepoolt) gegen 55,9 % (US), p = 0,0194 | retrospektiv, Lernkurveneffekt, keine Absolutwerte | https://www.escrs.org/abstracts-2023-41st-escrs-congress-vienna/fp0106-nanolaser-versus-phakoemulsifikation-comparison-of-different-handpieces |
| Tanev I, Tanev V, Kanellopoulos AJ (Sofia) | 2016 | J Cataract Refract Surg 42(5):725 bis 730, DOI 10.1016/j.jcrs.2016.02.039, PMID 27255249 | prospektive Kohorte, Partnerauge (ein Auge US, ein Auge NL), 2 Jahre, LOCS III NO3 bis NO4 | 82 Augen von 41 Patienten | ECD 2517 auf 2287 (US, etwa 9,1 %) gegen 2521 auf 2420 (NL, etwa 4,0 %); Hexagonalität 42,3 auf 37,7 % (US) gegen 42,8 auf 43,0 % (NL); CoV 0,27 auf 0,30 (US) gegen 0,27 auf 0,27 (NL); jeweils p < 0,001 | prospektiv, nicht randomisiert, nicht maskiert; Kanellopoulos Berater für Alcon und Zeiss, kein Bezug zu A.R.C. erklärt | https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27255249/ |
| Mastropasqua L, Mattei PA, Toto L et al. (Chieti) | 2017 | Int Ophthalmol 37(3):475 bis 482, DOI 10.1007/s10792-016-0283-7, PMID 27377068 | prospektiv, nicht randomisiert; Femto + Phako gegen Femto + NL, 90 Tage | 21 + 21 Augen | zentrale ECC in der Femto-Phako-Gruppe signifikant gesunken (p < 0,001), in der All-Laser-Gruppe stabil; Hornhautdicke in der All-Laser-Gruppe früher normalisiert (60 statt 90 Tage) | prospektiv, nicht randomisiert; Vergleich gegen Femto-Phako, nicht gegen Standardphako; ECL-Zahlen nur im Volltext | https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27377068/ |
| Juhás T, Juhás T jun. (Košice) | 2019 | Cesk Slov Oftalmol 75(5):268 bis 271, DOI 10.31348/2019/5/4, PMID 32397728 | Partnerauge, ein Operateur, Nachbeobachtung Tag 7, LOCS III NO2 bis NO3 | 40 Augen von 20 Patienten | ECD 2508 auf 2025 (US, etwa 19 %) gegen 2472 auf 2139 (NL, etwa 13,5 %), **Unterschied nicht signifikant**; Hexagonalität und Hornhautdicke ohne Unterschied; Schlussfolgerung: beide Verfahren "gleichwertig" bezüglich Endothel | kleine Kohorte, nur 7 Tage, nicht randomisiert; Gegenstimme | https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32397728/ |
| Breyer DRH, Kirca M, Beckers L, Beckers D, Artz KL, Kretz F, Auffarth G (Düsseldorf, Rheine, Heidelberg; Daten aus Hildesheim-Alfeld) | 2025 | ESCRS 2025 Kopenhagen, PP04.05, DOI 10.82333/65bx-cq54 | retrospektiv, 5 Jahre, ohne eigene Kontrollgruppe (Vergleich mit Literaturwerten 15 bis 25 %) | 30 Augen (15 Frauen, 15 Männer), Median 71 Jahre | ECD Median 2290 auf 2018; **ECL nach 5 Jahren 11,8 % (Spanne 0,5 bis 35 %)**; Energie 915 mJ bis 7,5 J (Median 3,27 J); "offensichtliche" Korrelation Energie zu ECL ohne Statistik; NL kombiniert mit Pre-Chop (Akahoshi) und Soft-Shell (Arshinoff) | retrospektiv, kleine Fallzahl, kein Kontrollarm, Mischintervention; die 11,8 % sind nicht dem Laser allein zuzuordnen | https://www.escrs.org/abstracts-2025-43rd-escrs-congress-copenhagen/pp0405-nanolaser-cataract-surgery-a-5-year-follow-up-retrospective-study |
| Blomberg L (Hildesheim-Alfeld) | 2023 | ESCRS 2023 Wien, PO0472, DOI 10.82333/qz00-7752 | retrospektiv, altersvergleichbare Gruppen, ein Operateur | 20 Augen NL (15 Pat.) gegen 20 Augen US (16 Pat.) | ECL 99 gegen 155 Zellen/mm² ("signifikant"); mittlerer Visus 20/20 gegen 20/25; NL mit Pre-Chop und Soft-Shell | retrospektiv, klein, Mischintervention, keine p-Werte für Visus | https://www.escrs.org/abstracts-2023-41st-escrs-congress-vienna/po0472-superior-visual-acuity-after-nanolaser-cataract-surgery-which-facts |
| Blomberg L et al. | 2023 | "Nanosecond Laser Cataract Surgery with Soft-Shell technique: Effect on Endothelial Cell Loss" (ResearchGate, Journal nicht ermittelt) | Vergleich NL + Soft-Shell gegen NL allein | nicht ermittelt | Zellverlust minus 46 ± 88 (NL + Soft-Shell) gegen 155 ± 87 Zellen (NL), p = 0,002 | Zahlen nur aus Suchtreffer, Volltext nicht zugänglich (403); zeigt vor allem, dass die Technik neben dem Laser den Ausschlag gibt | https://www.researchgate.net/publication/375213344 |
| Sauder G, Ruf E, Moedl S, Thyzel R | 2017 | Asia Pac J Ophthalmol 6(5):425 bis 428, DOI 10.22608/APO.2017123, PMID 28905540 | Fallserie LOCS III Grad 4 und 5 | 17 Patienten | Kataraktentfernung in allen Fällen ohne Konversion ("p < 0,000001 gegen erwartete Konversionsrate 100 %") | Fallserie ohne Kontrolle; **Koautor R. Thyzel ist A.R.C. Laser GmbH**; kein Endothelergebnis | https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28905540/ |
| Sauder G | 2013 | ESCRS 2013, berichtet von Ophthalmology Times 05.10.2013 | prospektiv, nicht vergleichend, milde bis mittlere Kortexkatarakt | 20 Patienten | OP-Dauer 9,5 ± 1,2 min (5 bis 12), "länger als Standardphako"; ECL 4 % nach 3 Monaten; "klinische Bedeutung muss noch gezeigt werden" | Fallserie, Kongressbericht | https://www.ophthalmologytimes.com/view/cataract-extractions-and-corneal-measurements |
| Kanellopoulos AJ (Athen) | 2013 | Clin Ophthalmol 7:1791 bis 1795, DOI 10.2147/OPTH.S47188, PMID 24049439 | Fallbericht, Partnerauge, Femto + NL gegen Femto + Phako, 6 Monate | 1 Patientin | Energie 2,4 J (NL, 80 Pulse zu 30 mJ) gegen 6 J (Phako); kein Unterschied in ECC und Augendruck | Einzelfall | https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/24049439/ |
| Mastropasqua L, Mattei PA, Toto L | 2016 | CRST Europe, Februar 2016 | Fachbeitrag mit unveröffentlichter Dreiarmstudie (manuell + NL, Femto + NL, Femto + Phako), 7 und 30 Tage, Grad 3 | 3 x 10 Augen | Energie 255 ± 75 mJ (Femto + NL) gegen 833 ± 86 mJ (manuell + NL), p = 0,0001; ECL und Hornhautdicke nur als Abbildung; Gerätedaten 4 bis 5 ns, 1064 nm, bis 10 Hz, 3 bis 10 mJ, Hülsen 2,2 und 2,6 mm; keine Disclosures | Meinungsbeitrag mit Pilotdaten, nicht begutachtet | https://crstodayeurope.com/topics/cataract-surgery/all-lasercataractsurgerywithfemtosecond-and-nanosecond-lasers/47448/ |
| Sauder G | 2018 | CRST Europe, Juni 2018 ("A New Contender", auf nanolaser.de als "My experience with NanoLaser" geführt) | Erfahrungsbericht, etwa 4000 Kataraktoperationen | ohne | Energie "8 bis 10 mal niedriger" als US; ECL nach 1 Jahr "signifikant niedriger" (ohne Werte, Verweis auf eigene Daten); Repetitionsrate 5 bis 10 Hz; Handstück 30 g; LOCS V nicht adressiert; keine Disclosure | Meinungsbeitrag | https://crstodayeurope.com/articles/june-2018/a-new-contender |
| Sauder G | 2021 | Ophthalmology Times Europe 17(6), 23.08.2021 | Meinungsbeitrag zum Komplett-Einmalset (ASUICS) | ohne | keine Zahlen zu ECL, Infektionen oder Zeit; "keine finanziellen Interessen" | Meinungsbeitrag | https://www.ophthalmologytimes.com/view/let-s-throw-everything-away-except-the-patient-and-the-surgeon-cataract-surgery |
| Hamroush A, Ilango B (Birmingham, Wolverhampton) | 2019 | Eye News 26(4), 02.12.2019 | Übersichtsartikel | ohne | Studien "klein, nicht randomisiert, unmaskiert, kurze Nachbeobachtung"; längere OP-Zeit; weniger effizient bei dichten Kernen; Vryghem: 8 Hinterkapselrisse 08/2015 bis 12/2016 als Lernkurve; keine Interessenkonflikte | unabhängige Übersicht, kritisch | https://www.eyenews.uk.com/features/ophthalmology/post/nanosecond-laser-cataract-surgery |
| Kamppeter B (Bayreuth) | 2014 | Der Augenspiegel, Dezember 2014, S. 18 bis 22 | Anwenderbericht | nicht ermittelt | laut ExpertGuide S. 7 und 22: Energie "nur ein Bruchteil (etwa 1 %)", "sehr geringe Endothelzellabnahme (4 % in drei Monaten)", harte Kerne über LOCS 4 brauchen Konversion ("Tumbling Parts") | Print, online nicht verfügbar, Zahlen nur über Herstellerbroschüre | nanolaser.de/studien |
| Blomberg L, Wübbolt I, Wiese K, Awe M, Knabe M | 2018 | Der Augenspiegel, Dezember 2018, S. 18 bis 20 ("Ist die Kataraktchirurgie mit dem NanoLaser endothelschonend?") | Pilotstudie mit der Hornhautbank DGFG Hannover | nicht ermittelt | laut ExpertGuide S. 7: Energieeintrag 0,5 bis 1 J, kein Temperaturgradient am Tunnel | Print, online nicht verfügbar | nanolaser.de/studien |
| Young M | 2014 | EyeWorld, Januar 2014 ("Back to the future: Ultrasound gets replaced by laser, again") | journalistischer Beitrag mit Interviews (Walker, Sauder, Kanellopoulos) | ohne | Walker: "Grad 1 bis 3+ ideal, Grad 4 möglich, Effizienz sinkt" | Journalismus | nanolaser.de/studien |
| Cagini C | 2018 | ESCRS 2018 Wien, Poster | prospektiv, Kammerreaktion gegen ECD-Änderung | 10 Patienten | nicht ermittelt | Legacy-Seite nicht mehr erreichbar | legacy.escrs.org/vienna2018/programme/posters-details.asp?id=30782 |

### Einordnung der Studienlage, ehrlich

1. Es gibt **keine systematische Übersichtsarbeit und keine Metaanalyse** zum Nanolaser (PubMed-Suche 17.10.2026 über Nanosekundenlaser, Nanolaser, Photofragmentation und Katarakt liefert sieben Treffer, davon vier klinisch relevante).
2. Die einzige **randomisierte, doppelt maskierte und publizierte** Studie (Sauder et al. 2024) verfehlt ihren Primärendpunkt: Der ECL-Unterschied nach 84 Tagen (3,5 % gegen 7,3 %) ist nicht signifikant. Signifikant sind nur Energie, Zeit und Fluidik. Die Autoren selbst schreiben "lower efficacy but better safety".
3. Die **stärksten Zahlen zugunsten des Lasers** (2,1 % gegen 7,2 %, Healio 2019; 2,7 % gegen 7 %, EyeWorld 2016) sind Kongressberichte derselben Stuttgarter Serie ohne p-Werte und ohne Peer Review. Die Patientenzahlen (76, 72, 68 Augen) passen nicht zueinander.
4. Die **Gegenstimme** Juhás 2019 findet keinen Unterschied. Zbiba 2023 findet einen deutlichen Unterschied (12,7 % gegen 20,2 %), aber mit längerer OP-Zeit, einer Kapselruptur und Ausschluss harter Kerne aus der Lasergruppe.
5. Die **ECL-Werte für den Laser streuen** von 2,1 % (1 Jahr, Stuttgart) über 4,0 % (2 Jahre, Sofia) bis 12,7 % (2 Jahre, Nabeul) und 11,8 % (5 Jahre, Hildesheim, ohne Kontrollgruppe). Die Fünfjahreszahl stammt nicht von Sauder, sondern von Breyer, Kretz, Auffarth mit Daten aus Hildesheim und ist mit Pre-Chop und Soft-Shell vermischt.
6. **Nähe zum Hersteller**: Fast alle Daten kommen aus zwei Zentren (Stuttgart, Hildesheim). R. Thyzel (A.R.C. Laser) ist Koautor der Fallserie 2017. nanolaser.de wird von A.R.C. betrieben und gesponsert; die dortige Studienliste mischt Studien mit Meinungsbeiträgen und bezeichnet sie als "unabhängig geprüft". Unabhängige Daten ohne Herstellerbezug: Tanev 2016, Zbiba 2023, Juhás 2019, Mastropasqua 2017.
7. **Konsistent belegt** ist nur eines: Der Energieeintrag in Joule ist um ein bis zwei Größenordnungen niedriger (1,2 J gegen 38,5 J; 2,16 J gegen 245 J). Ob sich das in weniger Endothelverlust niederschlägt, ist plausibel, aber nicht gesichert.
8. **Konsistent belegt gegen den Laser**: längere effektive Fragmentationszeit (etwa Faktor 2,3 in der RCT), höherer Spülmittelverbrauch, Grenzen bei harten Kernen, Lernkurve mit Kapselrupturen.

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## 3. Werberecht für die geplanten Aussagen

### Rechtsrahmen

- **HWG § 1 Abs. 1**: gilt für Medizinprodukte (Nr. 1a) und für "Verfahren, Behandlungen", soweit die Aussage sich auf Beseitigung oder Linderung von Krankheiten bezieht (Nr. 2a). NanoPURE bewirbt ein Verfahren, also gilt das HWG vollständig, nicht nur der Medizinprodukte-Teil. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__1.html
- **HWG § 3**: Irreführung, insbesondere Nr. 1 (Wirkungen, die das Verfahren nicht hat), Nr. 2a (Eindruck sicheren Erfolgs), Nr. 2b (Eindruck, dass keine schädlichen Wirkungen eintreten), Nr. 3a (Angaben über Art und Weise des Verfahrens). Nach ständiger Rechtsprechung gilt für gesundheitsbezogene Wirkaussagen das "Strengeprinzip": Der Werbende muss die Aussage mit gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis belegen können, im Regelfall randomisierte, kontrollierte Studien (BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11, "Basisinsulin mit Gewichtsvorteil"). https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
- **HWG § 6**: Zitate aus der Fachliteratur nur mit Verfasser, Zeitpunkt, Fundstelle und wortgetreu (Nr. 2 und 3); Gutachten nur von fachlich berufenen Personen mit Name, Beruf, Ort und Datum (Nr. 1). Die Fußnoten "* [Studie: Autor, Jahr, Journal]" im Deck entsprechen dem, müssen aber gefüllt und wortgetreu sein. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__6.html
- **HWG § 11 Abs. 1 Satz 1** (Werbung außerhalb der Fachkreise für Verfahren und Behandlungen), aktueller Nummernstand: Nr. 2 Empfehlungen von Wissenschaftlern und im Gesundheitswesen Tätigen; Nr. 3 Krankengeschichten, wenn missbräuchlich, abstoßend oder irreführend oder zur falschen Selbstdiagnose verleitend; Nr. 5 bildliche Darstellungen von Veränderungen des Körpers, wenn missbräuchlich, abstoßend oder irreführend; Nr. 7 Angaben, die nahelegen, dass die Gesundheit durch Nichtanwendung beeinträchtigt oder durch Anwendung gefördert werden könnte; Nr. 8 Werbevorträge mit Verkauf oder Adresserfassung; Nr. 9 getarnte Werbung (Werbezweck nicht erkennbar); Nr. 11 Äußerungen Dritter, insbesondere Dank- und Empfehlungsschreiben, wenn missbräuchlich, abstoßend oder irreführend; Nr. 12 Werbung an Kinder unter 14; Nr. 13 Preisausschreiben; Nr. 15 unaufgeforderte Abgabe von Mustern. Nr. 1, 4, 6, 10 sind weggefallen. Satz 2: Für Medizinprodukte gelten Nr. 7 bis 9, 11 und 12 entsprechend. Satz 3: Vorher-Nachher-Vergleiche nur für operative plastisch-chirurgische Eingriffe verboten (§ 1 Abs. 1 Nr. 2c), also nicht per se für die Kataraktoperation; der BGH hat das Verbot zuletzt weit ausgelegt (Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24, Hyaluron). Abs. 2 (Gleichwertigkeits- oder Überlegenheitsbehauptung) betrifft nur Arzneimittel. § 10 (verschreibungspflichtige Arzneimittel) ist hier ohne Belang. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html
- **UWG § 5** (irreführende geschäftliche Handlung, insbesondere Abs. 2 Nr. 1: Vorteile, Risiken, Ergebnisse), **§ 5a** (Vorenthalten wesentlicher Informationen, zum Beispiel Kosten der Premiumlinse, Grenzen bei harten Kernen), **§ 6** (vergleichende Werbung: "Laser statt Ultraschall" ist ein Vergleich und muss objektiv, nachprüfbar und auf wesentliche Eigenschaften bezogen sein). Verstöße gegen HWG und MDR Art. 7 sind über § 3a UWG abmahnfähig (Marktverhaltensregeln; OLG Hamm, 21.04.2022, 4 U 39/22 zu Art. 7 MDR). https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- **MDR Art. 7** (Verordnung (EU) 2017/745): Bei der Bewerbung von Produkten ist es untersagt, Texte, Bezeichnungen, Warenzeichen und Abbildungen zu verwenden, die Anwender oder Patienten über Zweckbestimmung, Sicherheit und Leistung irreführen, indem sie a) Funktionen zuschreiben, die das Produkt nicht hat, b) einen falschen Eindruck hinsichtlich der Behandlung erwecken, c) nicht über zu erwartende Risiken informieren, d) andere Verwendungen empfehlen als die, für die die Konformitätsbewertung durchgeführt wurde. Lit. d macht die Zweckbestimmung des CETUS (Grauer Star, refraktiver Linsentausch) zur Vorfrage für die Marke. https://lexmea.de/de/gesetz/mdr/art-7
- **MBO-Ä § 27** (Musterberufsordnung, verbindlich über die jeweilige Landesberufsordnung): Abs. 2 erlaubt sachliche berufsbezogene Information; Abs. 3 verbietet anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, Ärzte dürfen solche Werbung "durch andere weder veranlassen noch dulden", und "eine Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzulässig". Die Ärztekammer Hamburg nennt in ihrem Merkblatt ausdrücklich "Hinweise auf Hersteller pharmazeutischer Erzeugnisse, Medizinprodukte und anderer Waren der Gesundheitsindustrie" als unzulässig. Das Deutsche Ärzteblatt (4/2026) wertet schon das Nennen oder Verlinken eines Herstellers in Praxisbeiträgen als unzulässige Fremdwerbung. Folge für NanoPURE: Praxismaterial muss als Verfahrensinformation der Praxis funktionieren, nicht als Herstellerwerbung mit A.R.C.-Logo. Quellen: https://www.haufe.de/id/norm/muster-berufsordnung-fuer-die-in-deutschland-taetigen-aer-27-erlaubte-information-und-berufswidrige-werbung-HI3529995_p27.html ; https://extras.aekhb.de/data/mediapool/ae_re_br_merkblatt_arztpraxis.pdf ; https://www.aerzteblatt.de/archiv/titel/dae/2026/4/aerztliches-werberecht-vorsicht-auf-social-media-6eb5710d-c3c4-4c72-8951-e55e60f54bbb
- **Premiumlinsen (IGeL)**: Die Kataraktoperation mit Monofokallinse ist Kassenleistung; Multifokal- oder Torik-Linsen sind Mehrkostenleistungen. Pflichten: wirtschaftliche Aufklärung in Textform vor der Behandlung (§ 630c Abs. 3 BGB), schriftliche Vereinbarung vor IGeL (§ 18 Abs. 8 Nr. 2 BMV-Ä), kein Drängen und keine Koppelung der Kassenleistung an Zusatzleistungen (Verbraucherzentrale NRW, Stand 04/2026: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/grauer-star-ihre-rechte-in-der-arztpraxis-12856). Werbung, die den Premiumlinsenkauf mit einem "sanfteren" Eingriff verknüpft, läuft in dieses Spannungsfeld. Die genaue Mehrkostenregelung für Intraokularlinsen (SGB V) ist vom Anwalt zu prüfen.

### Ampel je Aussage

Grün: so verwendbar. Gelb: nur mit Beleg, Fußnote oder Einschränkung. Rot: so nicht verwendbar.

| Aussage im Deck | Zielgruppe | Ampel | Begründung |
|---|---|---|---|
| "Sanft zum Auge." / "Gentle on the eye." | Patienten | **Gelb, eher Rot** | Wirkaussage über Gewebeschonung ohne definierte Messgröße. Nach § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG muss sie wissenschaftlich gesichert sein (Strengeprinzip); die Endothel-Evidenz ist gemischt (Abschnitt 2). Impliziert zudem, Ultraschall sei "nicht sanft" (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 HWG, § 6 UWG). Als Markenclaim allenfalls, wenn er erkennbar Haltung und nicht Ergebnis beschreibt; sicherer ist eine Tatsachenaussage: "Ohne Ultraschall." |
| "Laser statt Ultraschall" | Patienten | **Grün** | Zutreffende Beschreibung der Technik (§ 3 Nr. 3a HWG erfüllt). Vergleich nach § 6 UWG zulässig, da objektiv und nachprüfbar. Hinweis nötig, dass bei harten Kernen Ultraschall ergänzend nötig sein kann (§ 5a UWG, MDR Art. 7c). |
| "hornhautschonend" | Patienten | **Gelb** | Gleichbedeutend mit "weniger Endothelzellverlust". Belegbar nur als Studienergebnis mit Quelle (Tanev 2016, Zbiba 2023), nicht als feststehende Eigenschaft, da RCT 2024 und Juhás 2019 keinen signifikanten Unterschied fanden. Für Laienwerbung ohne Fußnote nicht haltbar. |
| "Ultraschallfrei." | Fachkreise | **Grün** | Tatsache. Einschränkung "Konversion bei LOCS 4 und höher möglich" gehört ins Kleingedruckte (MDR Art. 7c). |
| "Endothelschonend." | Fachkreise | **Gelb** | Zulässig als "endothelschonend in Studien*" mit Fußnote nach § 6 Nr. 2 HWG (Verfasser, Jahr, Fundstelle) und ehrlicher Nennung, dass die RCT 2024 den Unterschied nicht signifikant fand. Als absolutes Attribut ohne Fußnote: § 3 Nr. 1 HWG. |
| "Ihre Premiumlinse verdient einen sanften Eingriff." | Patienten | **Rot** | Drei Probleme: (1) Wirkversprechen "sanft" ohne Beleg (§ 3 HWG), (2) suggeriert, Patienten mit Standardlinse bekämen einen weniger schonenden Eingriff, und koppelt den Verfahrensnutzen an den Kauf einer IGeL (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 HWG, § 5 UWG, IGeL-Regeln, MBO § 27 Abs. 1 "Kommerzialisierung"), (3) für die Praxis anpreisend im Sinne von MBO § 27 Abs. 3. Alternative: "Für jede Linse. Ohne Ultraschall." |
| "Präzise und schonende Linsenchirurgie mit Premium-Anspruch" | Patienten (Markenkern) | **Rot für "präzise", Gelb für "schonend"** | Für "präzise" gibt es keine Daten (keine Studie misst Präzision; Präzision ist das Argument der Femtosekundenlaser, Verwechslungsgefahr nach § 3 Nr. 3a HWG und MDR Art. 7b). "Schonend" wie oben. "Premium-Anspruch" ist keine Gesundheitsaussage, aber in Praxiswerbung anpreisend (MBO § 27). |
| "Keine Vibration" | Fachkreise | **Grün mit Formulierung** | Zutreffend als "keine Ultraschallschwingung der Nadel". Stoßwellen und Kavitation treten beim Laser ebenfalls auf (Mechanismus laut Sauder 2024; Grundlagen Vogel et al. 1994, IOVS). "Keine mechanische Wirkung" wäre falsch. |
| "Keine thermische Belastung" | Fachkreise | **Gelb** | Belegt ist: kein Ultraschall-Reibungswärme an der Inzision; Hersteller zeigt eine Thermografie (Mastropasqua, unveröffentlicht). In-vivo-Temperaturmessungen sind nicht publiziert. Plasma erzeugt lokal Wärme. Formulierung: "Keine Ultraschallwärme an der Inzision" mit Quelle. Absolut formuliert: § 3 Nr. 1 HWG, MDR Art. 7a. |
| "Geringerer Energieeintrag*" | Fachkreise | **Grün mit Fußnote** | Konsistent belegt: 1,2 J gegen 38,5 J (Sauder 2024, p < 0,001), 2,16 J gegen 245 J (Zbiba 2023). Fußnote nach § 6 Nr. 2 HWG. Hinweis: Joule-Angaben der Phakogeräte sind geräteabhängig, Vergleich in Größenordnungen formulieren, nicht als Faktor "36" oder "100". Für Patienten gelb (abstrakte Zahl ohne Nutzenbeleg). |
| "Ergebnis: geringerer Endothelzellverlust*" | Fachkreise | **Rot in dieser Form, Gelb umformuliert** | Das Wort "Ergebnis" behauptet einen gesicherten Kausalzusammenhang. Die publizierte RCT (Sauder 2024) fand den Unterschied nicht signifikant; Juhás 2019 fand Gleichwertigkeit. Zulässig: "In zwei prospektiven Vergleichsstudien geringerer Endothelzellverlust nach 24 Monaten (Tanev 2016: 4,0 % gegen 9,1 %; Zbiba 2023: 12,7 % gegen 20,2 %)." mit vollständiger Fundstelle und Hinweis auf gemischte Datenlage. Die Healio-Zahl 2,1 % gegen 7,2 % ist ein Kongressbericht ohne Peer Review und sollte nicht als Hauptbeleg dienen. |
| "Single-Use, sofort einsatzbereit, ohne Aufbereitungsrisiko" | Fachkreise | **Grün** | Produkteigenschaft, belegt durch Hersteller. "Ohne Aufbereitungsrisiko" nur auf die Sonde beziehen; die übrigen Instrumente werden nicht automatisch Einmalprodukte. Aussagen wie "100 % sicher", "nie eine Infektion" (Testimonials, ExpertGuide) nicht übernehmen (§ 3 Nr. 2b HWG). |
| "Nutzt die vorhandene Fluidik, der vertraute Ablauf bleibt" | Fachkreise | **Grün mit Einschränkung** | Zutreffend (Steuerung über Phakogerät). Einschränkung: eigenes Programm am Phakogerät nötig, längere effektive Fragmentationszeit und mehr Spülmittel (Sauder 2024), Lernkurve (Hamroush 2019). |
| "Mit gängigen Phakosystemen kompatibel**" | Fachkreise | **Gelb** | Hersteller: alle gängigen Geräte mit pneumatischem Vitrektomie-Port. Eine veröffentlichte Geräteliste existiert nicht. Ohne Liste ist "gängig" eine unbestimmte Angabe (§ 5 UWG). Liste von A.R.C. anfordern und auf Rückseite oder Website führen (Deck sieht das vor). |
| "Bei Grauem Star und Alterssichtigkeit" | Patienten | **Gelb** | Grauer Star: Kernindikation. "Alterssichtigkeit" wird nicht vom Laser behandelt, sondern durch die Wahl der Kunstlinse (Multifokal) beim refraktiven Linsentausch. So wie formuliert schreibt die Aussage dem Verfahren eine Wirkung zu, die die Linse erbringt (§ 3 Nr. 1 HWG, MDR Art. 7a). Außerdem offen, ob der refraktive Linsentausch Teil der CE-Zweckbestimmung des CETUS ist (MDR Art. 7d). Formulierung: "Beim Grauen Star und beim Linsentausch bei Alterssichtigkeit". Beim refraktiven Linsentausch (medizinisch nicht zwingend) gelten die Aufklärungsanforderungen besonders streng. |
| "NanoPURE" / "NanoPURE pro" als Stufen (Standardlinse / Premiumlinse) | Patienten | **Gelb bis Rot** | Das Laserverfahren ist in beiden Stufen identisch; die Stufe unterscheidet nur die Linse. Eine Verfahrensmarke mit "pro"-Stufe erweckt den Eindruck einer besseren Operation (§ 5 Abs. 1 UWG, § 3 HWG), und "pro" kann als "professionell" gelesen werden. Sie macht aus der Verfahrensmarke ein Verkaufswerkzeug für IGeL, was Ärztekammern als Kommerzialisierung werten können (MBO § 27 Abs. 1, 3). Sauberer: NanoPURE als Verfahrensmarke, Linsenwahl getrennt kommunizieren ("NanoPURE mit Multifokallinse"). Falls "pro" bleibt: klar erklären, dass sich nur die Linse unterscheidet. |
| Akronym P-U-R-E ("Precise, Ultrasound-free, Resolution, Extraction") | beide | **Gelb** | "Precise" ohne Beleg (siehe oben). Rest beschreibend und zutreffend. |

### Was das Deck bereits richtig vorsieht

- Regulatorische Prüfung aller Patientenaussagen vor Einsatz (Folie "Markenkern").
- Fußnotenplätze für Studien und Kompatibilitätsliste (Fachkreis-Folien, Roll-up).
- Verzicht auf Vorher-Nachher-Bilder, auf Laserstrahlen am Auge, auf "Brille wegwerfen" und auf Schauspieler als Ärzte (Folie "Bildwelt"). Vorher-Nachher ist für die Katarakt nicht per se verboten (§ 11 Abs. 1 Satz 3 HWG erfasst plastisch-chirurgische Eingriffe), aber nach § 11 Nr. 5 und § 3 HWG riskant; der Verzicht ist richtig. "Brille wegwerfen" wäre ein Erfolgsversprechen (§ 3 Nr. 2a HWG). Schauspieler als Ärzte wären irreführend (§ 11 Nr. 2 HWG analog, § 5 UWG).
- Länderspezifische Prüfung vor internationalem Rollout (Folie "International").
- Zentrale Freigabe durch A.R.C. (Folie "Rollen"); das deckt sich mit der Pflicht des Herstellers nach MDR Art. 7.

### Was noch fehlt

1. **Kennzeichnung als Werbung**: Patientenseiten, Broschüren und Wartezimmer-Material müssen den Werbecharakter und den Absender erkennen lassen (§ 11 Abs. 1 Nr. 9 HWG, § 5a Abs. 4 UWG). nanolaser.de nennt "betrieben und gesponsert von A.R.C. Laser GmbH" nur im Disclaimer. Für NanoPURE braucht es einen sichtbaren Absendervermerk auf jedem Stück.
2. **Pflichthinweise zu Risiken und Grenzen** (MDR Art. 7c, § 5a UWG): längere OP-Zeit, mögliche Konversion zu Ultraschall bei harten Kernen, Kapselruptur als Komplikation wie bei jeder Kataraktoperation, keine Garantie für Brillenfreiheit.
3. **Aussagen von Ärzten**: Die 18 Zitate auf nanolaser.de und im Kiosk (Blomberg, Parasta, Sauder, Schrage usw.) sind Empfehlungen von im Gesundheitswesen Tätigen. Außerhalb der Fachkreise fallen sie unter § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG, für Fachkreise unter § 6 Nr. 1 HWG (Name, Beruf, Ort, Datum). Einzelne Zitate enthalten unbelegte Wirkaussagen ("weniger CMÖ, weniger Trockenes Auge", "nie eine Infektion", "Patient erleidet keine Komplikationen"); diese dürfen nicht in Patientenmaterial. Für die Praxis selbst wären Herstellerzitate über die eigene Technik zudem Fremdwerbung (MBO § 27 Abs. 3).
4. **Patientenstimmen**: zulässig nur, wenn echt, nicht irreführend und nicht abstoßend (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG), mit Einwilligung, ohne Heilungs- oder Erfolgsversprechen und ohne Vergleich zum "alten" Verfahren. Ein Freigabeprozess mit dokumentierter Einwilligung fehlt im Deck.
5. **Trennung Hersteller / Praxis**: Praxen dürfen das Verfahren sachlich ankündigen, aber keine Herstellerwerbung betreiben. Das Praxis-Material darf deshalb A.R.C.-Logo und Produktname nur zurückhaltend tragen (Impressum, Technikhinweis), nicht als Werbeabsender. Die "Partnerpraxis"-Kennzeichnung und die Arztsuche müssen klar machen, dass A.R.C. die Praxen listet, nicht zertifiziert oder empfiehlt (siehe Alcon-Disclaimer unten). Kein Entgelt, keine Vorteile für die Listung (Antikorruptionsrecht §§ 299a, 299b StGB, MBO § 31 und § 32).
6. **Quellenapparat**: Jede Zahl im Material braucht Verfasser, Jahr, Fundstelle, wortgetreu (§ 6 Nr. 2, 3 HWG). Ein zentrales Quellenblatt, das mit jeder Version mitgeliefert wird, fehlt.
7. **Freigabe-Dokumentation nach MDR**: Werbematerial ist Teil der technischen Dokumentation (Anhang II, 2); A.R.C. sollte für jede NanoPURE-Version eine Freigabe mit Datum und Prüfer ablegen.
8. **Refraktiver Linsentausch**: Für den Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit sind Aufklärung und Werbung strenger zu fassen (keine Lifestyle-Motive als Erfolgsversprechen, Risiken wie Netzhautablösung bei hoher Myopie nennen).

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## 4. Verfahrensmarken als Vorbild

| Marke | Wer führt die Marke | Einbindung der Praxen | Bausteine | Besonderheit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ZEISS SMILE, SMILE pro | Hersteller (Carl Zeiss Meditec). "SMILE" und "VisuMax" als eingetragene Marken; Patientenseite unter zeiss.com/meditec-patient, getrennt von der Fachseite | "Clinic Finder": Patient findet Kliniken, die das Verfahren anbieten. Keine Zertifizierungsstufe, keine Qualitätsaussage über die Klinik. Fachseite wirbt bei Kliniken mit "differentiate your practice", "10 Millionen Augen, 3000 Chirurgen, 80 Länder" | Patientenseite mit Verfahrensbeschreibung, Eignungstest, FAQ, Broschüre (PDF), Patientenvideos und Testimonials, Risikohinweis ("nicht frei von Risiken und Nebenwirkungen"), Disclaimer ("nur Basisinformation, kein Ersatz für ärztliche Beratung") | Produktgeneration als Markenstufe (SMILE auf VisuMax 500, SMILE pro auf VisuMax 800), also Stufe nach Technik, nicht nach Zuzahlung | https://www.zeiss.com/meditec-patient/us/laser-vision-correction/smile.html ; https://zeiss.com/meditec/en/c/opt/opt-newsletter/differentiate-your-clinic-with-zeiss-smile.html |
| Smile Eyes | Klinikverbund (15 Augenlaserzentren in Deutschland und Österreich), kein Zeiss-Unternehmen. Nutzt den Verfahrensnamen als Teil der Firmenmarke, Zeiss nur als "Partner" | Eigene Standorte, keine Fremdpraxen | Standortsuche, Bewertungen | Zeigt, dass ein Verfahrensname zur Klinikmarke werden kann, sobald der Hersteller ihn nicht schützt oder lizenziert | https://www.smileeyes.de/ |
| LASIK, Femto-LASIK | Niemand. Gattungsbegriffe in Literatur und Markt; keine Marke eines Herstellers gefunden (Registerprüfung nicht durchgeführt) | Qualitätsstufe kommt von Dritten: LASIK-TÜV (TÜV SÜD mit VSDAR, seit 2006). Kriterien laut Berichten von 2010: Qualifikation jedes Arztes, Gerätetechnik, RKI-Hygiene, Ergebnisse und Komplikationsraten, Patientenzufriedenheit, 1000 LASIK in fünf Jahren, davon 250 im letzten Jahr | Siegel, Zertifikat, Nennung auf Klinikseiten | Vorbild für ein echtes Zertifikat: unabhängiger Prüfer, veröffentlichte Kriterien, Fallzahlen. Aktuelle Kriterien bei TÜV SÜD nachfragen, Quellen sind alt | https://www.pressetext.com/news/unterschiedliche-t-v-siegel-sorgen-fuer-verwirrung.html ; https://www.test.de/Augenlasern-TUeV-zeigt-gute-Kliniken-1494216-0/ |
| LenSx (Alcon), Catalys (Johnson & Johnson Vision) | Hersteller führen die Gerätemarke; Patientenmarketing weitgehend über die Praxen ("LenSx surgery" auf Klinikseiten mit eigener Arztsuche). Herstellerseitige Patientenbroschüre (LenSx, Novartis-Copyright) vorhanden | Praxen nutzen den Gerätenamen in eigener Werbung; kein zentrales Zentrumsprogramm gefunden | Patientenbroschüre, Klinik-Landingpages | FLACS zeigt auch das Risiko: Gerätemarke ohne eigene Patientenmarke bleibt austauschbar, Praxen führen die Kommunikation | https://www.ceenta.com/storage/wysiwyg/lensx_brochure.pdf ; https://www.advocatehealth.com/health-services/vision-services/lensx-surgery |
| Alcon "Find an Eye Doctor" (Kontaktlinsen, Vorbild für den Disclaimer) | Hersteller | Listung von Anpassern | Arztsuche mit Hinweis: "Listings and designations are provided for patient convenience and do not constitute endorsement or recommendation by Alcon." | Genau dieser Satz fehlt bislang bei nanolaser.de/aerztefinder ("Referenzzentren", "Kompetenzzentren") | https://www.myalcon.com/contact-lenses/find-an-eye-doctor/ |
| PanOptix (Alcon), AT LISA tri (Zeiss) und andere Trifokal-Marken | Hersteller führen Produktmarke, Praxen bewerben die Linse namentlich ("PanOptix-Beratung bei Dr. X") | Keine Zentrumsprogramme gefunden; Patientenbindung über Klinikseiten | Produktseiten, Broschüren | Zeigt die Praxis der namentlichen IGeL-Bewerbung, auch in Deutschland | https://www.sightmd.com/?p=15135 ; https://assileye.com/library/panoptix-trifocal-intraocular-lens/ |
| PRELEX (Presbyopic Lens Exchange) | Ein einzelner Chirurg (J. Trevor Woodhams, M.D.) hält die US-Marke, Klasse 44 (ophthalmologische Chirurgie) | Lizenz an andere Praxen, soweit ersichtlich nicht systematisch | Name als Verfahrensbezeichnung in Praxiswerbung | Beleg, dass Verfahrensmarken für Dienstleistungen (Klasse 44) von Ärzten und nicht nur von Herstellern eingetragen werden | https://trademark.justia.com/owners/j-trevor-woodhams-m-d-1723316 |

Ableitungen für NanoPURE:

1. Hersteller führt die Marke, Praxen nutzen sie unter Lizenz: Das ist das Zeiss-Modell und funktioniert. Es braucht eine schriftliche Markennutzungsvereinbarung je Praxis (Umfang, Gestaltungsregeln, Freigabe, Widerruf, keine Gegenleistung).
2. "Zertifiziertes Zentrum" nur, wenn es echte, veröffentlichte Kriterien und eine Prüfung gibt (Schulung, Mindestfallzahl, Gerätegeneration, Ergebnisdokumentation). Sonst nur "Anwenderpraxis" oder "bietet NanoPURE an" plus Alcon-Disclaimer. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle (Muster LASIK-TÜV) wäre die glaubwürdigste Stufe, ist aber teuer.
3. Übliche Bausteine: Patientenseite mit Verfahrenserklärung, Eignungsfragen, FAQ, Risiken, Broschüre, Erklärvideo, Arztsuche, Praxis-Toolkit (Texte, Bilder, Roll-up, Wartezimmer-Bildschirm), Schulung für das Beratungsgespräch. Das Deck deckt das ab.
4. Markenstufe nach Technik (SMILE pro = neue Gerätegeneration) ist üblich, Stufe nach Zuzahlung (NanoPURE pro = Premiumlinse) ist es nicht.

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## 5. Namensrisiko NanoPURE

### Markenregister (TMview, Abfrage 17.10.2026, 68 Treffer für "nanopure", 130 Treffer für "nano pure")

Relevante Eintragungen für Deutschland und die EU:

| Marke | Amt / Nummer | Inhaber | Klassen | Status | Relevanz |
|---|---|---|---|---|---|
| nanopure (Bildmarke) | **EUIPO 018351781** | WINTEK TRADING (NINGBO) CO., LTD., China, Vertreter Arcade & Asociados, Madrid | **9, 10** | eingetragen 12.05.2021, läuft bis 09.12.2030 | **Hohes Risiko.** Klasse 10 umfasst medizinische Masken, Handschuhe, OP-Schutzkleidung, UV-Lampen für medizinische Zwecke, Thermometer. Ein Laser zur Linsenchirurgie und Einmalsonden fallen ebenfalls in Klasse 10. Warenähnlichkeit (medizinische Einmalartikel, OP-Bedarf) und Zeichenidentität sind gegeben; eine Anmeldung von NanoPURE in Klasse 10 würde im Widerspruch wahrscheinlich scheitern. Für Klasse 44 (Dienstleistung) besteht geringere, aber nicht keine Ähnlichkeit. Parallele UK-Marke UK00003671998 (Klassen 9, 10) und japanische Marke 2020155277 (Klassen 5, 9, 10) desselben Inhabers. |
| nano PURE | EUIPO 018734657 | Ntolas, Christos | 5, 29 | eingetragen 2022 | mittleres Risiko für Klasse 5 (Pharmazeutika), für Klasse 10 und 44 gering |
| PURE NANO | EUIPO 018435224 | Pure Nano Coatings B.V. | 1, 2, 3 | eingetragen 2021 | gering (andere Klassen) |
| NANOPURE | EUIPO 004001699 | Roy Robson Fashion GmbH & Co KG | 24, 25 | abgelaufen | keine |
| Nanopure | DPMA 399642552 | PharmaSol GmbH | 3, 5 | abgelaufen (angemeldet 12.10.1999) | keine, aber zeigt frühere Nutzung im Pharmaumfeld in Deutschland |
| NANOPURE | WIPO 1922061 (2026) und Schweiz 14939/2025 | Levitronix GmbH | 7, 9 | eingetragen | gering (Pumpen); Schutzländer der IR prüfen |
| NANOPURE | USPTO 86205276, Reg. 4677711 | Thermo Fisher Scientific (Asheville) LLC | 11 (Laborwasser-Aufbereitung) | eingetragen, Benutzung seit 1982 | für USA relevant: bekannte Marke im Labor- und Klinikumfeld, Verwässerungs- und Verwechslungsargumente möglich, auch wenn Klasse 11. Für EU keine Thermo-Fisher-Marke "Nanopure" in TMview gefunden (Thermo Fisher nennt Nanopure aber in seiner Markenliste) |
| NANOPURE | Vietnam VN-4-2005-01723 | Sanofi-Aventis u. a. | 5 | eingetragen | nur für Vietnam |
| NanoPure | Kanada 2399784-00 | Kaleigh Briggs | 10 | angemeldet 20.05.2025 | für Kanada relevant, Klasse 10 |
| NANOPURE | USPTO, mehrere (King Lai Hygienic Materials, Klassen 6, 7, 9, 11) | | | eingetragen | Hygieneartikel USA |
| weitere | Korea, Japan, Indien, Brasilien, Philippinen, Türkei (Wasserfilter, Kosmetik, Golf) | | | | länderweise prüfen |

Quelle: https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview/results?page=1&pageSize=60&criteria=C&basicSearch=nanopure und Detailseite https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview/detail/EM500000018351781 . TMview ist kein amtliches Register; die Treffer sind durch Anwalt in EUIPO eSearch plus und DPMAregister zu verifizieren. Eine Prüfung auf ähnliche Zeichen (NanoPur, Nanopur, NanoPhaco, Nanolaser) wurde nicht vorgenommen.

### Domains (Abfrage 17.10.2026 per dig und whois)

| Domain | Status | Befund |
|---|---|---|
| nanopure.de | **vergeben** | DENIC Status "connect", zuletzt geändert 20.09.2026, Nameserver domainers.de, Inhalt: Platzhalterseite eines Hosters ("Website noch nicht eingerichtet"). Inhaber bei DENIC nicht einsehbar. |
| nanopure.eu | **vergeben** | Nameserver websupport.sk, zeigt Parkseite des slowakischen Hosters Websupport. |
| nanopure.com | **vergeben** | registriert 24.03.2003, Registrar Inames Co., Ltd. (Korea), läuft bis 24.03.2027, geparkt bei Sedo (vermutlich zum Verkauf). |
| nanopure-laser.de | **frei** | DENIC "Status: free". |
| nanopure-verfahren.de | **frei** | DENIC "Status: free". |
| nanopure.eye | **nicht möglich** | ".eye" ist keine delegierte Top-Level-Domain (keine NS-Einträge, IANA-Root-Datenbank liefert 404). |
| nanopure.health | **frei** | Registry-Whois: "No Data Found". Die .health-Registry (GoDaddy Registry) hat Nutzungsrichtlinien für Gesundheitsinhalte; vor Registrierung prüfen. |

### Risikoeinschätzung

1. **Markenrechtlich hoch**: Die identische EU-Marke "nanopure" in Klasse 10 (Wintek, 2021) ist das Kernproblem. Selbst wenn NanoPURE nur in Klasse 44 (medizinische Dienstleistungen) und Klasse 41 (Schulung) angemeldet würde, bleibt das Risiko eines Widerspruchs und, wichtiger, das Risiko, dass A.R.C. die Marke zwar nutzt, aber nie sauber für das Gerät und die Sonde (Klasse 10) schützen kann. Ein internationaler Rollout verschärft das: Thermo Fisher "Nanopure" in den USA (seit 1982, bekannt in jedem Labor und jeder Klinikapotheke), Wintek in UK und Japan, Briggs in Kanada.
2. **Domainseitig schlecht**: Die drei naheliegenden Domains sind vergeben. Nur Bindestrich- und Nischenvarianten sind frei. Für eine Patientenmarke ist das ein dauerhafter Nachteil (Tippfehler, Weiterleitungen an Fremde).
3. **Beschreibende Schwäche**: "Nano" und "Pure" sind beide beschreibend; die Kennzeichnungskraft einer reinen Wortmarke wäre gering, der Schutzbereich eng. Gleichzeitig ist "Nano" im Medizinprodukteumfeld inflationär belegt.
4. **Verwechslungsgefahr im eigenen Haus**: "NanoPURE" neben "NanoLaser" und "CETUS" ergibt drei Namen für eine Sache. Das Deck selbst setzt "nanolaser.de" auf das Roll-up.

### Empfehlung

- Vor dem Piloten eine **anwaltliche Markenrecherche** (Identität und Ähnlichkeit, Klassen 10, 44, 41, 9, 5, 35; Deutschland, EU, UK, Schweiz, USA, plus Zielmärkte der Distributoren) beauftragen. Die Wintek-Marke ist dabei konkret zu bewerten (Warenähnlichkeit, Benutzungslage: die Marke ist seit Mai 2021 eingetragen, der Benutzungszwang greift ab Mai 2026, eine Nichtbenutzungseinrede oder ein Löschungsantrag wären ab jetzt denkbar, falls Wintek die Marke in der EU nicht benutzt).
- Parallel **zwei bis drei Ausweichnamen** entwickeln und mitrecherchieren, bevor der Name beim Anwendertreffen emotional besetzt ist. Das Deck stellt den Namen bereits zur Diskussion ("Wie gefällt Ihnen NanoPURE als Name?"); diese Offenheit sollte bleiben.
- Keine Anmeldung, keine Domainregistrierung und keine Kontaktaufnahme mit Domaininhabern vor der Recherche (Preistreiberei, Offenlegung der Absicht).
- Falls NanoPURE bleibt: Wort-Bild-Marke mit dem Punktebogen aus dem Logo anmelden (höhere Eintragungschance als reines Wort), Klassen 44 und 41 zuerst, Klasse 10 nach Bewertung der Wintek-Lage; nanopure-verfahren.de und nanopure.health als Minimalabsicherung, Hauptdomain aber unter nanolaser.de oder arclaser.de führen.

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## 6. Offene Fragen an A.R.C. Laser

Vor dem Piloten zu klären:

1. **Bedienungsanleitung Rev. 2 (DE und EN) als echte Datei** bereitstellen. Daraus: Zweckbestimmung wörtlich, Indikationen und Kontraindikationen, Technische Daten (Pulsdauer 4, 5 oder 7 ns; Repetitionsrate 10 oder 25 Hz), Laserklasse, Angaben zur Sonde, Warnhinweise, Liste kompatibler Phakosysteme.
2. **Regulatorischer Status**: Gilt für den CETUS noch die MDD-Zertifizierung (93/42/EWG, Broschüre 07/2025) oder liegt ein MDR-Zertifikat vor? Benannte Stelle, Zertifikatsnummer, Laufzeit. Besteht eine FDA 510(k)-Freigabe (Sauder 2024 sagt ja, arclaser.com sagt nein)? Ohne Klarheit keine US-Materialien.
3. **Deckt die Zweckbestimmung den refraktiven Linsentausch** (klare Linse, Presbyopie) ab? Falls nein, ist "Alterssichtigkeit" aus der Patientenkommunikation zu streichen (MDR Art. 7d).
4. **Kompatibilitätsliste** mit Gerätenamen und Firmwareständen, freigegeben von der Technik, für die Fußnote "**".
5. **Welche Studie soll die Fußnote "*" tragen?** Empfehlung: Tanev 2016 und Zbiba 2023 (unabhängig, publiziert, 24 Monate) plus Sauder 2024 mit ehrlichem Hinweis auf den nicht signifikanten Primärendpunkt. Entscheidung, ob die Healio-Zahl (2,1 % gegen 7,2 %) weiter verwendet wird; Empfehlung: nicht in Patientenmaterial.
6. **Studienvolltexte und Originaldaten**: Augenspiegel 2014 und 2018 (Kamppeter, Blomberg) als PDF; Blomberg Soft-Shell-Arbeit mit Journalangabe; ESCRS-2020-Abstract (150 Patienten); gibt es eine Veröffentlichung der Einjahresdaten der Stuttgarter RCT mit p-Werten?
7. **Laufende oder geplante Studien**: Gibt es eine registrierte, mehrzentrische RCT mit 12 oder 24 Monaten Endothel-Endpunkt? Ohne sie bleibt "endothelschonend" dauerhaft gelb.
8. **Interessenkonflikte offenlegen**: Welche Autoren (Sauder, Blomberg, Breyer, Kretz) erhalten Honorare, Geräte oder Sonden von A.R.C.? Für § 6 HWG und für die Glaubwürdigkeit der Fachkreiskommunikation nötig.
9. **Arztsuche**: Nach welchen Kriterien wird eine Praxis gelistet ("Referenzzentrum", "Kompetenzzentrum" auf nanolaser.de)? Fließt Geld oder ein Vorteil? Soll es ein echtes Zertifizierungsprogramm mit Schulung und Mindestfallzahl geben oder nur eine Anwenderliste mit Disclaimer?
10. **Markenführung und Lizenz**: Wer ist Markeninhaber (A.R.C. Laser GmbH), wer darf wie nutzen, Gestaltungsregeln, Freigabeprozess, Widerruf, Haftung für Praxisabwandlungen. Entwurf einer Markennutzungsvereinbarung durch Anwalt.
11. **Markenrecherche und Namensalternativen** beauftragen (Abschnitt 5). Entscheidung, ob NanoPURE angesichts der Wintek-Marke und der vergebenen Domains gehalten wird.
12. **Stufe "pro"**: Hält A.R.C. an der Zuzahlungsstufe fest? Falls ja, Formulierung und Erklärung mit Anwalt und einer Landesärztekammer vorab klären (Kommerzialisierungsvorwurf).
13. **Ärztezitate und Patientenstimmen**: Welche der 18 Zitate sind datiert, schriftlich freigegeben und für Laienwerbung geeignet? Welche enthalten unbelegte Wirkaussagen und müssen aus Patientenmaterial raus?
14. **Budget und Verantwortliche** für die juristische Prüfung (HWG, MDR, Markenrecht) und für die länderspezifischen Prüfungen der Distributoren.
15. **nanolaser.de**: Soll NanoPURE nanolaser.de ablösen, ergänzen oder dort untergehakt werden? Zwei Patientenmarken nebeneinander sind nicht sinnvoll.

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## Kurzbericht

### Die fünf wichtigsten Befunde

1. **Die Endothel-Evidenz trägt die Hauptbotschaft nicht in der geplanten Härte.** Die einzige publizierte randomisierte, doppelt maskierte Studie (Sauder et al. 2024) fand den Unterschied im Endothelzellverlust (3,5 % gegen 7,3 %) nicht signifikant. Juhás 2019 fand Gleichwertigkeit. Für den Laser sprechen Tanev 2016 und Zbiba 2023 (nicht maskiert) sowie Kongressberichte ohne Peer Review. "Ergebnis: geringerer Endothelzellverlust" und "hornhautschonend" sind nur als zitierte Studienbefunde zulässig, nicht als Eigenschaft.
2. **Sicher belegt ist der niedrige Energieeintrag** (1,2 J gegen 38,5 J; 2,2 J gegen 245 J) und die Ultraschallfreiheit. Ebenso sicher belegt ist der Preis: längere effektive Fragmentationszeit (138,7 s gegen 59,7 s), mehr Spülmittel, Grenzen bei harten Kernen, Lernkurve. Diese Grenzen gehören nach MDR Art. 7c und § 5a UWG in das Material.
3. **Der Name NanoPURE kollidiert mit einer eingetragenen EU-Marke in Klasse 10** (EUIPO 018351781 "nanopure", Wintek Trading Ningbo, medizinische Masken, Handschuhe, OP-Schutzkleidung, 2021 bis 2030) sowie mit UK- und Japan-Marken desselben Inhabers, in den USA mit Thermo Fisher "Nanopure" (seit 1982). nanopure.de, .eu und .com sind vergeben, .eye existiert als Endung nicht. Nur nanopure-laser.de, nanopure-verfahren.de und nanopure.health sind frei.
4. **Die Bedienungsanleitung liegt nicht vor** (Platzhalterdateien), Zweckbestimmung und Technische Daten sind daher nicht belegbar; Herstellerquellen widersprechen sich bei Pulsdauer (4, 5, 7 ns), Repetitionsrate (10 oder 25 Hz) und FDA-Status. "Alterssichtigkeit" ist als Indikation des Lasers nicht belegt, weil die Presbyopiekorrektur von der Linse kommt.
5. **Berufsrecht begrenzt die Praxisnutzung**: Nach MBO § 27 Abs. 3 dürfen Praxen keine Produkt- oder Herstellerwerbung betreiben und keine vergleichende oder anpreisende Werbung dulden. Das Praxis-Toolkit muss als sachliche Verfahrensinformation der Praxis gebaut sein; Ärztezitate mit Wirkaussagen fallen für Laienwerbung unter § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG.

### Was im Deck geändert werden sollte

- "Ergebnis: geringerer Endothelzellverlust*" ersetzen durch "In Studien geringerer Endothelzellverlust*" und die Fußnote mit Tanev 2016 und Zbiba 2023 füllen; Hinweis auf gemischte Datenlage im Fachkreismaterial.
- "Präzise" aus Markenkern und Akronym streichen (kein Beleg, Verwechslung mit Femtolaser). P-U-R-E neu belegen oder Akronym aufgeben.
- "Ihre Premiumlinse verdient einen sanften Eingriff" ersetzen, zum Beispiel "Für jede Linse. Ohne Ultraschall." Die Stufe "NanoPURE pro" als Zuzahlungsstufe überdenken; wenn sie bleibt, klar erklären, dass sich nur die Linse unterscheidet.
- "Sanft zum Auge" als Markenclaim juristisch prüfen lassen; Vorschlag für die sichere Variante: "Ohne Ultraschall. Mit Laser." Der Zusatz "hornhautschonend" nur mit Fußnote.
- "Keine thermische Belastung" zu "Keine Ultraschallwärme an der Inzision" präzisieren; "Keine Vibration" zu "Keine Ultraschallschwingung".
- "Bei Grauem Star und Alterssichtigkeit" zu "Beim Grauen Star und beim Linsentausch bei Alterssichtigkeit" ändern, vorbehaltlich der Zweckbestimmung.
- Auf jedem Patientenstück: Absender A.R.C. Laser GmbH sichtbar, Kennzeichnung als Information des Herstellers, Risiken- und Grenzenhinweis, Hinweis "Ihre Augenärztin oder Ihr Augenarzt entscheidet über die Eignung".
- Arztsuche: Disclaimer nach Alcon-Vorbild ("Listung ist keine Empfehlung oder Zertifizierung"), Listungskriterien veröffentlichen; "Referenzzentrum" nur mit echten Kriterien.
- Folie "Rollen": Markennutzungsvereinbarung und Freigabeprozess ergänzen; Folie "Ausblick": Markenrecherche und Namensentscheidung als Schritt 0 vor dem Piloten einfügen.
- Folie "Name": Risiko offen benennen (bestehende Marken, vergebene Domains) und Alternativnamen zur Diskussion stellen, solange noch nichts gedruckt ist.
